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Zahn­ver­si­che­rung

Optimal abgesichert sein beim Zahnarzt

Wer gute Gene hat, was die Zähne angeht, hat Glück. Denn hochwertiger Zahnersatz ist teuer. Deshalb lohnt sich eine gute Vorsorge in diesem Bereich. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen fallen mittlerweile sehr niedrig aus und decken nur die so genannte „Grundversorgung“. Selbst die professionelle Zahnreinigung wird von vielen Krankenkassen nicht mehr bezahlt und ein notwendiges Implantat kann schnell ein Monatsgehalt verschlingen. Wollen Sie sich davor schützen, ist der Abschluss einer Zahnversicherung sinnvoll.

Wir vergleichen für Sie gerne die Tarife der Versicherer und finden den optimalen Schutz für Ihren Bedarf.

Mögliche Zusatzleistungen aus der Zahnversicherung für Sie:

  • Leistungen für die professionelle Zahnreinigung / Zahn-Prophylaxe
  • Leistungen für hochwertige Zahnbehandlungen – z.B. Keramikfüllungen
  • Leistungen für hochwertigen Zahnersatz bis zu 100% der Rechnungskosten
  • Leistungen für Inlays und Implantate
  • Kieferorthopädie
  • Leistungen unabhängig von Zahlungen der gesetzlichen Krankenkassen
  • Optionale Mitversicherung von bereits fehlenden Zähnen

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zur Zahnversicherung

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Für wen lohnt sich eine private Zahnzusatzversicherung?

Eine private Zahnzusatzversicherung lohnt sich für Sie vor allem dann, wenn Ihnen die von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusste Regelversorgung nicht reicht. Wollen Sie zum Beispiel statt der vorgesehenen Metallkrone die schönere Lösung aus Keramik, kann das teuer werden.

Ab wann gilt die Behandlung als begonnen?

Sobald der Zahnarzt ein Problem diagnostiziert hat, gilt die Behandlung als begonnen. Das ist selbst dann der Fall, wenn der Zahnarzt noch keinen Heil- und Kostenplan erstellt hat.

Was versteht man unter der Wartezeit?

Die Wartezeit ist eine zeitliche Begrenzung, während bereits Versicherungsschutz besteht, aber noch keine Ansprüche geltend gemacht werden können. Bei Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit können sofort nach Erhalt der Versicherungsunterlagen und nach Ablauf des im Versicherungsschein dokumentierten Versicherungsbeginns Ansprüche gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Wichtig zu wissen: Der Versicherungsfall darf nicht schon vor Abschluss der Versicherung eingetreten sein, da in diesem Fall eine spätere Leistung auch ohne Wartezeit grundsätzlich ausgeschlossen ist.

Wie schnell bekomme ich Leistungen von der Zahnzusatzversicherung?

Nach Ablauf der Wartezeit können Ansprüche geltend gemacht werden. Der Versicherungsschutz besteht allerdings schon nach Abschluss der Versicherung.

Können fehlende Zähne in der Zahnzusatzversicherung mitversichert werden?

Bei manchen Versicherern können bereits fehlende, nicht ersetzte Zähne mitversichert werden. Meist verlangen Versicherer dafür einen beitragsmäßigen oder prozentualen Zusatzbeitrag. Möglich ist auch, eine verlängerte bzw. leistungsmäßig verringerte anfängliche Leistungsstaffel zu vereinbaren. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass noch keine Behandlung geplant oder begonnen wurde.

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