Reise­versicherung

Rundum geschützt im Urlaub

Mann mit Gips am Fuß sitzt mit verschränkten Beinen am Strand und liest ein Buch auf einem Tablet.

Sicherheit für jede Reise

Ein Unfall oder eine Krankheit im Ausland kann schnell teuer werden – vor allem, wenn ein medizinischer Rücktransport nötig ist. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt hier meist nur eingeschränkt. Eine Reise­versicherung schützt Sie vor hohen Kosten und sorgt dafür, dass Sie auch im Ernstfall entspannt bleiben können. 

Ob für Urlaubsreisen, Work & Travel oder ein Auslandssemester – mit Reisekranken-, Reiserücktritts- und Reiseabbruch­versicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Sie übernimmt z. B. Behandlungen, Rücktransporte oder Stornokosten bei Krankheit, Unfall oder familiären Notfällen.

Zahlt meine gesetzliche Kranken­versicherung nicht auf Reisen?

Grundsätzlich zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nur, wenn das Urlaubsland sich innerhalb der EU befindet oder ein Sozial­absicherungsabkommen besteht. Allerdings gilt dies ausschließlich, wenn die Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus erfolgt. Außerdem werden nur die Kosten in Höhe der in Deutschland vertraglich festgelegten Sätze erstattet.

Was bedeutet die Reise­abbruch­versicherung?

Diese Art der Reise­versicherung übernimmt die Kosten, wenn Sie die Reise nach Antritt unverschuldet beenden müssen. Ein Beispiel hierfür wäre die Kündigung des Arbeitsplatzes, ein schwerer Autounfall im Urlaubsland oder wenn Ihr Haus durch eine Naturkatastrophe in Deutschland beschädigt wurde. Diese Versicherung kommt ebenfalls für Kosten auf, wenn Sie erst später zurückreisen können. Die Reiseabbruch­versicherung sollte immer zusammen mit der Reisekranken- und Reiserücktritt­versicherung abgeschlossen werden.

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