Riester-Rente
Nutzen Sie die Zulagen vom Staat
Mit der Riester-Rente beteiligen Sie den Staat am Aufbau Ihrer privaten Altersvorsorge – das zahlt sich aus! Denn neben festen Zulagen können Sie von Steuervorteilen profitieren und sich so eine zusätzliche, lebenslange Rente aufbauen.
Sie bleiben flexibel: Die Höhe des Beitrags ist während der Laufzeit veränderbar. Außerdem können Sie Ihr angespartes Kapital inklusive aller Zulagen für die Finanzierung Ihrer selbstgenutzten Immobilie verwenden. Zum Rentenbeginn haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, sich 30 Prozent des Kapitals auszahlen zu lassen.
Sicherheit: Egal, für welche Kapitalanlage Sie sich entscheiden – zum Rentenbeginn ist das eingezahlte Kapital garantiert.
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Häufige Fragen
zur Riester-Rente
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Was ist eine Riester-Rente?
Die Riester-Rente ist eine Form der Altersvorsorge, die vom Staat durch Zulagen und mögliche zusätzliche Steuervorteile gefördert wird – zusätzlich zu Ihrem eigenen Beitrag.
Wer kann die Riester-Rente erhalten?
Die Riester-Förderung können alle in Anspruch nehmen, die rentenversicherungspflichtig sind – egal, ob angestellt oder selbstständig. Dazu zählen auch Beamte, Richter, Berufssoldaten, Wehrdienstleistende und Helfer im Bundesfreiwilligendienst. Wer nicht zu diesem Personenkreis gehört, kann dennoch Förderung erhalten, wenn der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner einen geförderten Riester-Vertrag abgeschlossen hat.
Wie bekomme ich die Förderung für meine Riester-Rente?
Um die Zulagen in voller Höhe und mögliche Steuervorteile zu bekommen, müssen Sie vier Prozent Ihres Vorjahres-Bruttoeinkommens in Ihre Rentenversicherung einzahlen – jährlich mindestens 60 Euro, höchstens 2.100 Euro abzüglich der gewährten Zulagen. Die Zulagen werden wie die Eigenbeiträge bei der Ermittlung eines möglichen Steuervorteils ebenfalls berücksichtigt.
Kann ich eine Riester-Rente kündigen?
Vor Rentenbeginn grundsätzlich ja. Wir empfehlen es allerdings nicht, da eine Kündigung mit Nachteilen verbunden ist. So müssen Sie beispielsweise die für Ihren Vertrag gewährte staatliche Förderung in Form von Zulagen zuzüglich möglicher gewährter Steuervorteile zurückzahlen.
Wie wird die Riester-Rente im Alter versteuert?
Im Alter werden Leistungen aus der Riester-Rente voll besteuert – allerdings ist der Steuersatz dann in der Regel deutlich geringer als im Berufsleben, so dass die Steuerbelastung gering ausfällt.
Unterliegt die Riester-Rente im Alter der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung?
Die Riester-Rente unterliegt in der Auszahlungsphase nicht der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, soweit der Berechtigte Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist.
Ist der Berechtigte in der Auszahlungsphase freiwilliges Mitglied in der GKV, unterliegt die Riester-Rente der Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung. Beiträge sind allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung zu entrichten.
Sollte der Berechtigte privat kranken- und pflegeversichert sein, sind die Einnahmen aus der Riester-Rente unerheblich. Die Beiträge richten sich ausschließlich nach dem Vertrag mit dem privaten Krankenversicherungsunternehmen.
Was bedeutet die „Renteninformation“ für meine private Vorsorge?
Einmal im Jahr erhält jeder gesetzlich Rentenversicherte, der das 27. Lebensjahr vollendet und in Summe mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt hat, Post von der Deutschen Rentenversicherung. Die Information gibt Auskunft über die hieraus zu erwartende Altersrente und deren Entwicklung bei möglichen Anpassungen in der Zukunft. Das kann hilfreich sein, um die eigene Versorgungslücke zu ermitteln. Von den in der Renteninformation genannten Werten, so auch von der zukünftigen gesetzlichen Altersrente, gehen gegebenenfalls noch Steuern und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab.
Welche Zulagen gibt es für eine Riester-Rente?
Jeder Riester-Vertrag wird mit einer Grundzulage staatlich förderfähig. Diese beträgt 175 Euro. Zudem erhalten Sie bei der Riester-Rente eine Kinderzulage von 185 Euro für jedes Kind. Ist Ihr Kind 2008 oder später geboren, sind es sogar 300 Euro. Junge Leute unter 25 Jahren profitieren von einem besonderen Berufseinsteiger-Bonus und erhalten einmalig 200 Euro Zulage im ersten Jahr.
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