Reiseversicherung
Sorglos im Ausland unterwegs
Da freut man sich auf den wohlverdienten Urlaub und dann passiert so etwas: Sie werden kurz nach der Ankunft krank und müssen den Rest des Urlaubs im Krankenhaus verbringen. Nach der Rückkehr wartet dann schon die nächste böse Überraschung in Form einer saftigen Rechnung auf Sie. Ohne Reiseversicherung zahlt die Krankenkasse in den meisten Fällen nur einen geringen Anteil der anfallenden Behandlungskosten im Ausland. Noch schlimmer wird es, wenn ein Rücktransport aus dem Ausland hinzukommt. Hier können sich, je nach Distanz und Aufwand des Transports, schnell Kosten im fünf- oder sechsstelligen Bereich anhäufen. Schon deshalb lohnt es sich, eine Reiseversicherung abzuschließen.
Besonders bei längeren Aufenthalten im Ausland – durch z.B. ein Auslandssemester oder Work & Travel – ist eine private Absicherung der Krankheitskosten unumgänglich.
Die wichtigsten Arten der Reiseversicherung
Die Reisekrankenversicherung übernimmt die Kosten, falls Sie im Urlaubsland medizinische Behandlung benötigen. Wenn Sie aber die Reise erst gar nicht antreten können, dann brauchen Sie eine Reiserücktrittsversicherung. Diese Reiseversicherung verhindert, dass Sie bei einer begründeten kurzfristigen Absage nicht auf den Stornogebühren sitzen bleiben. Zu den gültigen Gründen zählen beispielsweise Krankheit, Unfälle und familiäre Notfälle.
Häufige Fragen
zur Reiseversicherung
Ihr Titel
Your content goes here. Edit or remove this text inline or in the module Content settings. You can also style every aspect of this content in the module Design settings and even apply custom CSS to this text in the module Advanced settings.
Zahlt meine gesetzliche Krankenversicherung nicht auf Reisen?
Grundsätzlich zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nur, wenn das Urlaubsland sich innerhalb der EU befindet oder ein Sozialabsicherungsabkommen besteht. Allerdings gilt dies ausschließlich, wenn die Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus erfolgt. Außerdem werden nur die Kosten in Höhe der in Deutschland vertraglich festgelegten Sätze erstattet. Die Krankenkassen zahlen zudem nur, wenn die Behandlung zwingend sofort im Ausland erfolgen muss und nicht auf die Rückkehr nach Deutschland gewartet werden kann.
Welche Leistungen umfasst die Reisekrankenversicherung?
Die Reisekrankenversicherung übernimmt sämtliche ambulanten Behandlungen, notwendige Operationen und Nebenkosten. Dazu gehören beispielsweise Schmerzmittel, Verbandsmaterial und der Transport im Rettungswagen oder Helikopter. Zudem ist der eventuelle Rücktransport mit inbegriffen, wenn im Urlaubsland keine angemessene Behandlung möglich ist. Allerdings muss die Transportfähigkeit von Ärzten vor Ort festgestellt werden.
Wann bekomme ich eine Erstattung aus der Reiserücktrittsversicherung?
Sie müssen dafür so schnell es geht die Versicherung und den Veranstalter über die Absage informieren. Auch sollten Sie auf jeden Fall ein Attest oder andere Dokumente für den Stornierungsgrund einreichen. Je schneller, desto besser, da die Versicherungen bei sehr kurzfristigen Absagen nur den wesentlichsten Teil der Stornokosten übernehmen. Die Gründe für die Stornierung dürfen z.B. Krankheiten, Unfälle oder familiäre Notfälle sein.
Was bedeutet die Reiseabbruchversicherung?
Diese Art der Reiseversicherung übernimmt die Kosten, wenn Sie die Reise nach Antritt unverschuldet beenden müssen. Ein Beispiel hierfür wäre die Kündigung des Arbeitsplatzes, ein schwerer Autounfall im Urlaubsland oder wenn Ihr Haus durch eine Naturkatastrophe in Deutschland beschädigt wurde. Diese Versicherung kommt ebenfalls für Kosten auf, wenn Sie erst später zurückreisen können. Die Reiseabbruchversicherung sollte immer zusammen mit der Reisekranken- und Reiserücktrittversicherung abgeschlossen werden.
Reiseversicherung
mit dem s mobile Versicherungsmakler