Private Krankenversicherung
Gesetzlich oder Privat?
Eine private Krankenversicherung (PKV) bietet neben den Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse noch weit mehr. So können Sie beispielsweise selbst entscheiden, von welchem Arzt und in welchem Krankenhaus Sie behandelt werden wollen. Zusätzlich genießt man als Versicherter einer PKV – und je nach Leistungsvereinbarung – den bevorzugten Status eines Privatpatienten: Chefarztbehandlung, schnellere Terminvereinbarung, kürzere Wartezeiten, keine Zuzahlungen bei verschreibungspflichtigen Medikamenten, Einzelbettanspruch im Krankenhaus. Außerdem besteht die Möglichkeit, sollten Sie innerhalb eines Jahres keine Leistungen beansprucht haben, einen Teil Ihrer gezahlten Beiträge erstattet zu bekommen.
Als Selbständiger, Freiberufler und Beamter haben Sie jederzeit die Möglichkeit, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Für alle anderen ist ein Wechsel möglich, wenn das Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (aktuell 62.550 Euro).
Häufige Fragen
zur Privaten Krankenversicherung
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Welche Vorteile bietet eine private Krankenversicherung?
Eine private Krankenversicherung ermöglicht eine auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasste Absicherung mit zusätzlichen Teilleistungen.
Einige Beispiele:
• Stationäre Heilbehandlung
• Ambulante Heilbehandlungen/Kuren
• Zahnärztliche Heilbehandlung, Zahnersatz und Zahnbehandlung
• Pflegepflichtversicherung
Je nach zusätzlich ausgewählter Leistung erhöht sich natürlich auch der Beitrag für die private Krankenversicherung. Hier lohnt es sich, eine Selbstbeteiligung in manchen Bereichen in Erwägung zu ziehen.
Für wen lohnt sich eine private Krankenversicherung?
Grundsätzlich kann eine private Krankenversicherung aufgrund der zahlreichen Zusatzleistungen für jeden sinnvoll sein. Allerdings haben nur Selbständige, Freiberufler, Beamte und Angestellte mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze die Möglichkeit dazu.
Wie hoch ist der Versicherungsbeitrag?
Der Beitrag wird abhängig von Ihrem Eintrittsalter, Gesundheitszustand, eventuellen Risikozuschlägen und Ihren individuellen Leistungswünschen berechnet.
Kann ich auch meine Kinder in der Privaten Krankenversicherung absichern?
Sind beide Elternteile privat versichert, muss auch das Kind oder die Kinder privat versichert werden. Ist ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert, entscheidet das Einkommen: Verdient der privat Versicherte mehr als der Partner und liegt sein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 62.550 Euro (Stand: 2020), wird auch das Kind privat versichert. Sind die Eltern nicht verheiratet, können sie frei entscheiden, über welches Elternteil das Kind versichert werden soll.
Wir beraten Sie gerne und analysieren Ihre Bedürfnisse und persönliche Situation, welcher Versicherungsschutz für Ihre Familie passt.
Werden Behandlungskosten im Ausland übernommen?
Im europäischen Ausland genießen Sie zeitlich unbefristet vollen Schutz durch die private Krankenversicherung. Dennoch macht es durchaus Sinn, eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, da nicht jeder PKV-Vertrag einen Rücktransport in die Heimat mit abdeckt.
Im außereuropäischen Ausland gilt der Schutz durch die private Krankenversicherung mindestens einen Monat, bei vielen Versicherern sogar drei oder mehr Monate.
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