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KFZ-­Ver­si­che­rung

Auf­ge­passt im Stra­ßen­ver­kehr

 

Jeder Fahrzeughalter in Deutschland ist verpflichtet, eine KFZ-Haftpflichtversicherung abzuschließen, um am öffentlichen Verkehr teilzunehmen. Aufgrund der Kosten wird in der Regel nur eine klassische KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese zahlt allerdings nur für Schäden, die Sie selbst bei einem Unfall verursachen und dem Unfallgegner erstatten müssen. Für Beschädigungen am eigenen Wagen, bei Vandalismus oder höherer Gewalt – beispielsweise Sturm – ist eine freiwillige Kaskoversicherung zuständig.

Schäden am eigenen Fahrzeug deckt die freiwillige Kaskoversicherung ab. Hier gibt es eine Unterteilung in KFZ-Teilkasko- und KFZ-Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden ab, die durch Brand, Explosion, Diebstahl, Unwetter oder Zusammenstoß mit Tieren verursacht werden. Eine Vollkaskoversicherung übernimmt zusätzlich Schäden, die durch selbstverschuldete Unfälle oder durch Vandalismus entstehen. Mit einer Kombination aus KFZ-Haftpflicht- und einer KFZ-Teil- oder KFZ-Vollkaskoversicherung sind Sie auf der sicheren Seite und ersparen sich im Ernstfall viel Geld, Zeit und Ärger.

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Muss ich eine KFZ-Versicherung abschließen?

Ja. Wer am öffentlichen Verkehr mit seinem Auto teilnehmen will, ist dazu verpflichtet. Sie müssen bereits bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs nachweisen, dass Sie eine KFZ-Versicherung abgeschlossen haben.

Was ist der Schadenfreiheitsrabatt?

Mit dem Schadenfreiheitsrabatt wird unfallfreies Fahren belohnt. Dieser steigt mit jedem unfallfreien Jahr. Je höher der Schadensfreiheitsrabatt, desto günstiger die KFZ-Versicherung.

Wie kann ich die KFZ-Versicherung wechseln?

Die KFZ-Versicherung zählt zu einer der wichtigsten Kostenpositionen für Autofahrer, bei der es sich lohnt, regelmäßig zu vergleichen, um Geld zu sparen. Prüfen Sie die Leistungen Ihres derzeitigen Vertrags ruhig jährlich. Für einen Vergleich von KFZ-Versicherungen benötigen Sie die Typenkennung des Fahrzeugs sowie die Schadenfreiheitsklassen in der KFZ-Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Möchten Sie einen Wechsel vornehmen, erledigen wir dies, unter Beachtung der Kündigungsfrist, gerne für Sie.

Bin ich auch im Ausland versichert?

KFZ-Versicherungen gelten in Europa und außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich des Vertrags für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gehören. Für alle anderen Länder sollten Sie eine internationale Versicherungskarte (IVK) mitnehmen, damit Sie eine gültige KFZ-Versicherung nachweisen können. Die IVK bescheinigt den Versicherungsschutz entsprechend den im besuchten Land gesetzlich vorgeschriebenen KFZ-Haftpflichtversicherungssummen. Der Schutz beträgt aber grundsätzlich mindestens die Höhe der Summe, die in Deutschland vorgeschrieben ist.

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