Gesetzliche Krankenversicherung
Die Feinheiten machen den Unterschied.
In Deutschland ist jeder dazu verpflichtet, krankenversichert zu sein. Der Großteil ist dabei über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abgesichert. Das Sozialgesetzbuch regelt die grundsätzlichen Leistungen der GKV, so dass jeder eine solide Grundabsicherung im Krankheitsfall erfährt. Den Unterschied der einzelnen Krankenkassen machen somit die freiwilligen Zusatzleistungen und der individuelle Zusatzbeitrag aus.
Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt aktuell 14,60% p.Monat.. Diesen zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte. Darüber hinaus berechnet jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag, der zwischen 0,90% und 1,99% variiert – im Durchschnitt liegt dieser bei 1,60% monatlich. Die Zusatzbeiträge werden einmal jährlich neu festgelegt.
Sie wollen wissen, was Sie durch den Wechsel Ihrer Krankenkasse sparen können?
Hier können Sie Ihren persönlichen Vorteil direkt berechnen:
Häufige Fragen
zur Gesetzlichen Krankenversicherung
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze zeigt an, bis zu welcher Einkommenshöhe die maximalen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fällig sind. Wer mehr verdient, zahlt seine Beiträge nur auf der Berechnungsgrundlage dieser Grenze, der darüber liegende Anteil wird nicht berechnet.
Ist ein Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoll?
Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse kann sinnvoll sein, um günstigere Beiträge und/oder bessere Leistungen zu nutzen. Neben der Höhe des Zusatzbeitrages sollten Sie unbedingt auch darauf achten, welche freiwilligen Zusatzleistungen angeboten werden und wie gut der Service ist. Während die meisten Leistungen gesetzlich vorgeschrieben sind, bezuschussen manche Kassen Zusatzleistungen, wie eine professionelle Zahnreinigung, zusätzliche Impfungen, Osteopathie oder Akupunktur. Bei der Wahl der richtigen Krankenkasse kann Sie Ihr Berater bzw. Ihre Beraterin unterstützen.
Wie viele Krankenkassen gibt es in Deutschland?
Aktuell gibt es 97 Anbieter in Deutschland. Viele von diesen sind bundesweit geöffnet, andere wiederum nur in bestimmten Bundesländern zugänglich.
Wie wechsle ich die gesetzliche Krankenversicherung?
In der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Wechsel seit dem 01. Januar 2021 noch einfacher. Zum Wechsel der Krankenkasse wird lediglich ein Beitrittsantrag bei der neuen Krankenkasse gestellt. Das neue Meldeverfahren zwischen den Krankenkassen ersetzt eine Kündigung. Die Kündigungsfrist von zwei Monaten gilt zwar weiter, darum muss man sich beim Wechsel jedoch keine Gedanken mehr machen: Neue und alte Krankenkasse klären per Datenabgleich, wann der Krankenkassen-Wechsel erfolgen kann. Sie können Ihrem Arbeitgeber den Wechsel der Krankenkasse im Anschluss formlos mitteilen. Dieser erhält dann im elektronischen Meldeverfahren die Bestätigung der Mitgliedschaft. Der Krankenkassen-Wechsel ist möglich, wenn man für 12 Monate bei der alten Krankenkasse versichert war. Weiterhin besteht ein Sonderkündigungsrecht, sollte die Krankenkasse den Beitrag erhöhen.
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