Flat Preloader Icon

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Sicher mit Hund und Pferd unterwegs

Sie haben einen Hund oder ein Pferd und sind mit diesem gerne draußen unterwegs? Trotz aller Umsicht kann es passieren, dass Ihr Hund einen Passanten beißt oder beim Spielen einen Verkehrsunfall verursacht. Ein Pferd könnte scheuen und versehentlich einen Zaun oder ein Fahrzeug beschädigen. In diesen Fällen sind Sie als Tierhalter verpflichtet, für den Schaden aufzukommen. Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen, wenn beispielsweise ein Personenschaden entsteht, der leicht mit mehreren hunderttausend Euro beziffert werden kann. Um dieses finanzielle Risiko zu vermeiden, empfiehlt sich eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Sie kann – je nach Tier – etwa als Hundehalterhaftpflicht oder als Pferdehalterhaftpflicht abgeschlossen werden.

Für welche Fälle zahlt die Tierhalterhaftpflichtversicherung?​

Eine Haftpflichtversicherung für Tierhalter greift dann, wenn das versicherte Tier einen Schaden bei Dritten verursacht. Dies können Personen-, Sach- und Vermögensschäden sein. Es lassen sich Mietsachschäden, ein Schutz bei Auslandsreisen und eine Versicherung gegen ungewollte Deckakte abschließen. In einigen Bundesländern ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für bestimmte Hunderassen oder ab einer bestimmten Größe des Tieres Pflicht. Kleine Haustiere wie Kaninchen, der Wellensittich oder eine Katze sind über die Privathaftpflicht mitversichert. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um sich genauer zu informieren und ein individuelles Angebot zu erhalten.

Häu­fige Fra­gen

zur Tierhalterhaftpflichtversicherung

Ihr Titel

Your content goes here. Edit or remove this text inline or in the module Content settings. You can also style every aspect of this content in the module Design settings and even apply custom CSS to this text in the module Advanced settings.

Für welche Tierarten sollte man eine zusätzliche Absicherung haben?

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sollte insbesondere für Hunde, Pferde sowie Reit- und Zugtiere abgeschlossen werden. Außerdem kann man für Nutztiere wie Rinder oder andere Tiere, die für schaustellerische Zwecke gehalten werden, eine entsprechende Versicherung abschließen. Wenn Sie exotische Tiere wie Vogelspinnen oder Schlangen in Ihrer Wohnung halten, kann es sein, dass diese in der Privathaftpflicht mit abgesichert sind. Falls nicht, fragen Sie am besten nach einer Tierhalterhaftpflichtversicherung für diese Tierarten an.

Gibt es Einschränkungen in der Versicherbarkeit von Hunden/Pferden?

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde oder Pferde leistet nicht bei Schäden, die dem Tierhalter selbst oder seiner Familie entstehen. Werden Sie von Ihrem Hund gebissen oder beschädigt Ihr Pferd das Auto Ihrer Tochter, kommt die Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht dafür auf. Außerdem sind Schäden ausgeschlossen, die durch Vorsatz oder die Missachtung gefahrdrohender Umstände entstanden sind. Gehen Sie mit einem aggressiven Tier ohne Leine spazieren, kann dies zum Ausschluss der Versicherungsleistung führen.

Welche Leistungen erbringt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ersetzt den finanziellen Schaden, der durch Ihr versichertes Tier entstanden ist. Dabei gibt es eine vereinbarte Deckungssumme, bis zu deren maximaler Höhe ein Ausgleich erfolgt. Bei Personenschäden können Schmerzensgeld, Kosten für Operationen und Verdienstausfall gezahlt werden. Es kann etwa sein, dass Ihr Hund einen anderen Hund beißt – dann wird dieser auf Kosten Ihrer Versicherung behandelt. Individuelle Konditionen lassen sich hinsichtlich der Höhe der Versicherungssumme und der eingeschlossenen Risiken vereinbaren.

Wo ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung vorgeschrieben?

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde ist in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen generell vorgeschrieben. In allen anderen Bundesländern, bis auf Mecklenburg-Vorpommern, ist die Versicherung nur für bestimmte Rassen, aufgrund von Auffälligkeiten des Tieres oder ab einer bestimmten Körpergröße, Pflicht. Auch wenn es keine gesetzliche Verordnung in Ihrem Bundesland dazu gibt, so ist es dennoch ratsam, freiwillig eine Hunde- oder Pferdehaftpflichtversicherung abzuschließen. Nur so sind Sie vor den finanziellen Folgen eines Zwischenfalls geschützt.

Ist mein Hund nicht in meiner Privathaftpflichtversicherung mitversichert?

Ein Hund ist nicht in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Diese gilt nur für Kleintiere wie Katzen oder Singvögel, welche normalerweise in der Wohnung gehalten werden. Neben der Haftpflicht für Tiere könnte eine Tierkrankenversicherung jedoch sinnvoll für Sie sein. Wenden Sie sich im Zweifel mit Ihren Fragen an uns und lassen Sie sich von unserem kompetenten Versicherungsexpertenteam beraten.

Tierhalterhaftpflichtversicherung

mit dem s mobile Versicherungsmakler